Berechne jetzt Deine
persönliche Leasingrate

Ein E-Bike für 3.000 € kostet dich im Dienstrad-Leasing ca. 57 € netto im Monat, obwohl die Brutto-Leasingrate bei ca. 88 € liegt. Wie viel du genau sparst, hängt von deinem Gehalt, deiner Steuerklasse und dem Fahrradpreis ab. Unser Bike-Leasing-Rechner übersetzt all diese Faktoren in die eine Zahl, die für sich selbst spricht: deine persönliche Netto-Belastung. Du musst dafür kein:e Steuerexpert:in sein. Weiter unten findest du ein Rechenbeispiel und Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Kosten von Fahrradleasing.

Dienstrad-Leasing-Rechner: Berechnen Deine Netto-Belastung

Das Ergebnis des Dienstradrechners überzeugt? Lease jetzt Dein Wunschfahrrad!

Bist Du von den Leasing-Vorteilen überzeugt? Der Weg zu Deinem neuen E-Bike ist einfacher, als Du denkst, und hängt von Ihrer Ausgangssituation ab:

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Dein Arbeitgeber bietet noch kein Dienstrad-Leasing an?

Kein Problem. Wir unterstützen Dich dabei, Deine Personalabteilung von den vielen Vorteilen zu überzeugen. Wir haben alle wichtigen Informationen und Argumente für Dich zusammengestellt.

Übrigens: Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden und für Selbstständige bietet eurorad auch den unkomplizierten Sofortauftrag – ganz ohne Rahmenvertrag. 

Wie kommt das Ergebnis des Fahrrad-Leasing-Rechners zustande?

Das Resultat aus unserem Leasingrad-Rechner ist eine individuelle Kalkulation, die auf drei zentralen Faktoren basiert:

  • Der Kaufpreis deines Fahrrads: Das ist der größte Hebel. Ein höherer Preis führt zu einer höheren Leasingrate, aber auch zu einem (absolut gesehen) größeren Steuervorteil. Hier kannst du auch leasingfähiges Zubehör wie ein Schloss oder einen Helm einrechnen.
  • Dein monatliches Bruttogehalt: Dein Gehalt bestimmt deinen Steuersatz. Grundsätzlich gilt: Je höher dein Gehalt, desto höher ist deine Steuerlast und desto stärker wirkt sich die Gehaltsumwandlung für dich aus, denn sie senkt sowohl deine Steuern als auch deine Sozialabgaben.
  • Deine Steuerklasse & weitere Angaben: Faktoren wie deine Steuerklasse, die Anzahl deiner Kinderfreibeträge oder dein Bundesland beeinflussen deinen persönlichen Steuersatz und damit die Höhe deiner Ersparnis. Das Bundesland spielt dabei vor allem über die Kirchensteuer eine Rolle, die je nach Region 8 % oder 9 % beträgt. Auch die gewählte Versicherung hat Einfluss auf deine Leasingrate.

So wird aus der Leasingrate Ihre Ersparnis​

Der entscheidende Vorteil des Fahrrad-Leasings über deinen Arbeitgeber liegt in der Art der Bezahlung und der gesetzlichen Förderung.

  • Gehaltsumwandlung statt Privatkauf: Normalerweise kaufst du Dinge von deinem Nettogehalt, also von dem Geld, das nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt. Beim Dienstrad-Leasing funktioniert das anders und viel cleverer: Die monatliche Leasingrate wird direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen. Das hat einen entscheidenden Effekt: Dein zu versteuerndes Einkommen sinkt. Dadurch zahlst du automatisch weniger Lohnsteuer und weniger Beiträge zur Sozialversicherung.
  • Die günstige 0,25-Prozent-Regel gilt bis 2030 (Stand Oktober 2026): Da du dein neues Dienstrad auch uneingeschränkt privat nutzen darfst, entsteht dir ein Vorteil, der als sogenannter „geldwerter Vorteil“ versteuert werden muss. Genau hier hat der Gesetzgeber den entscheidenden Anreiz geschaffen: Dieser Vorteil wird nämlich nur mit 0,25 % des ursprünglichen Listenpreises (UVP) deines Fahrrads bewertet. Zum Vergleich: Bei einem Dienstwagen mit Verbrennungsmotor liegt dieser Satz bei 1 %.

Rechenbeispiel: Was kostet E-Bike-Leasing über den Arbeitgeber?

Ein E-Bike mit einem Kaufpreis von 3.000 € kostet Sie im Dienstrad-Leasing ca. 57 € netto im Monat, obwohl die Brutto-Leasingrate ca. 88 € beträgt. Der Unterschied entsteht durch die Gehaltsumwandlung und die 0,25-Prozent-Regel.

Tabelle: Beispielrechnung E-Bike-Leasing per Gehaltsumwandlung (Kaufpreis 3.000 €)

RechenschrittBetrag pro MonatErläuterung
Kaufpreis des E-Bikes (UVP)3.000 €Grundlage für Leasingrate und geldwerten Vorteil
Brutto-Leasingrateca. 88 €Wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen (Gehaltsumwandlung)
− Ersparnis bei Steuern und Sozialabgabenca. 35 €Das zu versteuernde Einkommen sinkt um die Leasingrate
Geldwerter Vorteil (0,25 % der UVP)7,50 €3.000 € × 0,25 %, wird dem Bruttogehalt hinzugerechnet
+ Steuern und Abgaben auf den geldwerten Vorteilca. 4 €Versteuerung der privaten Nutzung des Dienstrads
= Tatsächliche Netto-Belastungca. 57 €88 € − 35 € + 4 €
Ersparnis gegenüber der Brutto-Leasingrateca. 31 € (ca. 35 %)Differenz zwischen 88 € und 57 €

Annahmen für das Beispiel: Kaufpreis 3.000 € inkl. MwSt., Leasinglaufzeit 36 Monate, Versicherung in der Leasingrate enthalten. Die Ersparnis hängt von Bruttogehalt, Steuerklasse, Bundesland und Kinderfreibeträgen ab.

Wichtig: Das Rechenbeispiel zeigt nur grob, wie sich Leasingrate und Ersparnis zusammensetzen. Für individuelle und belastbare Zahlen nutzen Sie bitte unseren Dienstrad-Leasingrechner.

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FAQ - Bike-Leasing und Leasingrechner

Was kostet mich ein Leasing-Fahrrad am Ende wirklich?

Wie viel dich ein Dienstrad über eurorad monatlich tatsächlich kostet, hängt vor allem von zwei Faktoren ab: dem Kaufpreis des Rads und deinem Bruttogehalt. Zusätzlich beeinflussen der Umfang des Versicherungsschutzes und deine persönlichen Steuermerkmale wie Steuerklasse oder Kirchensteuerpflicht das Ergebnis.

Der entscheidende Punkt beim Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung: Du zahlst nicht die volle Brutto-Leasingrate, sondern nur die deutlich niedrigere Netto-Belastung. Sie ergibt sich, weil die Leasingrate von deinem Bruttogehalt abgezogen wird und du dadurch weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlst. Gleichzeitig wird die private Nutzung nach der 0,25-%-Regel nur gering versteuert. Unter dem Strich sparst du so gegenüber einem Privatkauf in der Regel einen deutlichen Anteil.

Der Dienstrad-Rechner von eurorad zeigt dir genau diesen finalen Betrag an: deine tatsächliche monatliche Netto-Belastung.

Der Dienstrad-Rechner von eurorad liefert dir eine verlässliche Berechnung deiner monatlichen Netto-Belastung. Grundlage sind die aktuellen Steuer- und Sozialversicherungsregeln sowie deine persönlichen Angaben wie Kaufpreis, Bruttogehalt und Steuerklasse.

Das Ergebnis ist eine unverbindliche Kalkulation. Die verbindliche Leasingrate wird erst im Leasingvertrag festgelegt, weicht aber in der Regel nicht wesentlich vom berechneten Wert ab. Kleinere Unterschiede können zum Beispiel entstehen, wenn sich der finale Kaufpreis beim Fachhändler, dein Gehalt oder die Rahmenbedingungen deines Arbeitgebers von deinen Angaben im Rechner unterscheiden.

Wenn du deine persönliche Steuersituation ganz genau prüfen möchtest, kannst du dich zusätzlich an eine Steuerberatung wenden.

Ja, in jeder Leasingrate bei eurorad ist bereits ein umfassender Versicherungsschutz für dein Dienstrad enthalten, der bei Diebstahl, Schäden und Unfallschäden am Rad greift.

Je nach deinen Bedürfnissen gibt es bei eurorad mehrere Schutzpakete. Welches Paket du bekommst, hängt davon ab, wie du least:

  • Selbstständige, Freiberufler und Mitarbeitende von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten wählen ihren Versicherungsschutz im Sofortauftrag frei aus.
  • Angestellte eines Arbeitgebers mit eurorad-Rahmenvertrag erhalten den Versicherungsschutz, den ihr Arbeitgeber im Rahmenvertrag festgelegt hat.

Beim Dienstrad-Leasing über eurorad hast du die freie Wahl: Leasen kannst du nahezu alle Fahrradtypen, vom E-Bike (Pedelec bis 25 km/h) über Mountainbikes, Trekkingräder und Rennräder bis hin zu praktischen Lastenrädern und E-Lastenrädern. Für all diese Räder gelten die Vorteile der Gehaltsumwandlung und die günstige 0,25-%-Regel gleichermaßen.

Eine Besonderheit gilt für S-Pedelecs, also schnelle E-Bikes mit Motorunterstützung bis 45 km/h. Sie gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge und werden steuerlich wie ein Elektro-Dienstwagen behandelt.

Ja, auch als Selbstständige oder Freiberufler kannst du ein Fahrrad oder E-Bike über eurorad leasen. Statt der Gehaltsumwandlung setzt du die monatliche Leasingrate einfach als Betriebsausgabe ab und senkst so deinen zu versteuernden Gewinn. Voraussetzung ist, dass du das Rad zu mindestens 10 % betrieblich nutzt.

Ein großer Vorteil: Die private Nutzung deines Fahrrads oder Pedelecs (bis 25 km/h) bleibt bei der Einkommensteuer bis Ende 2030 komplett steuerfrei. Bist du vorsteuerabzugsberechtigt, kannst du dir zudem die Umsatzsteuer aus den Leasingraten zurückholen. Im Gegenzug fällt auf die private Nutzung Umsatzsteuer an, die in der Regel pauschal nach der 1-%-Methode berechnet wird.

  • Kommunen (TVöD VKA, TV-V): Seit 2021 regelt der Tarifvertrag Fahrradleasing (TV-Fahrradleasing) die Gehaltsumwandlung. Ihr Arbeitgeber entscheidet, ob er das Angebot einführt. Wenn ja, muss er es allen Beschäftigten anbieten.
  • Länder (TV-L): Seit 2024 ist die Gehaltsumwandlung für ein Dienstrad in § 19b TV-L geregelt. Ausgenommen sind u. a. Beschäftigte in der Probezeit oder mit einer Befristung, die kürzer ist als die Leasingdauer.
  • Beamtinnen und Beamte: Hier entscheidet das jeweilige Besoldungsgesetz des Landes oder Bundes, ob Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung möglich ist.
  • Kirchliche Einrichtungen: Maßgeblich sind die jeweiligen kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien. Einige kirchliche Arbeitgeber haben die Regelungen des öffentlichen Dienstes übernommen.

 

Ist eine Gehaltsumwandlung nicht möglich, kann Ihr Arbeitgeber das Dienstrad auch als Gehaltsextra zusätzlich zum Gehalt anbieten. Sprechen Sie uns oder Ihre Personalabteilung an. Wir prüfen gerne die Möglichkeiten für Ihre Institution.