FAQ

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FAQs

Alle Antworten auf die häufigsten Fragen zum Dienstrad-Leasing finden Sie hier.

Ein vorzeitige Auflöseangebot kann jederzeit angefordert werden, über das Dienstradtool. Das Angebot wird von der Leasinggesellschaft AGL, in er Regel, per E-Mail versendet. Dieses Angebot muss aktiv angenommen oder abgelehnt werden. Nach der Annahme, wird eine Rechnung erstellt und dem Leasingnehmer zugestellt. Eine vorzeitige Aöflösung kann nur über den Leasingnehmer erfolgen und nicht über den Lesingnutzer.

Je nach Versicherungspaket, können Störfallmeldungen direkt in unserem Dienstradtool erfasst und nachverfolgt werden.
Die Bearbeitung und Abwicklung aller Störfallmeldungen liegt bei der Versicherung.

Aus steuerrechtlicher Sicht empfehlen wir einen Arbeitgeberzuschuss von min. 5,00 Euro. Der Arbeitgeber übernimmt somit über den gesamten Leasingzeitraum die Kosten des jährlichen UVV-Sicherheitschecks in Höhe von 180 Euro, monatlich 5,00 Euro. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses kann je nach Arbeitgeber individuell hoch sein. Da die wirtschaftliche Zurechnung des Leasingobjektes stets beim Arbeitgeber liegen muss, ist dieser zu jeder Zeit für die Erfüllung der Vertragspflichten verantwortlich (z.B. auch bei Ausscheiden des Mitarbeiters). Für die Implementierung des Leasingkonzeptes sowie für die Bearbeitung der Leasinganträge entsteht ein zusätzlicher Aufwand in der Personalabteilung. Das Dienstradtool ermöglicht eine einfache, schnelle und digitale Vertragsabwicklung – somit wird der Personalaufwand möglichst gering gehalten.

Eurorad bietet mit einem Mindestpreis von 357 Euro und einem Höchstpreis von 20.000 Euro für ein Fahrrad den flexibelsten Preisrahmen. Mittlerweile garantieren zwar alle Leasing-Anbietende eine Schutzabsicherung für die Unternehmen, die einem Sonderkündigungsrecht mit einer verbundenen Fahrzeugrücknahme entspricht, jedoch sind hier die Karenzzeiten unterschiedlich. Bei eurorad gilt die Absicherung ab Tag 1, wohingegen sie bei anderen Angeboten erst nach sechs Monaten greift. Nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) ist es die arbeitgebende Instanz, die dafür Sorge tragen sollte, dass die Mitarbeitenden stets auf Fahrrädern unterwegs sind, die komplett Werkstatt geprüft und auf einem einwandfreien Technikstand sind. Wir von eurorad übernehmen im Gegensatz zu anderen Leasings-Angeboten ab dem 1. Tag auch für vermeintliche Kleinigkeiten die Kosten des Checks durch eine Fachwerkstatt. Dabei gibt es keine Preisdeckelung und es entstehen keine Selbstbeteiligungs-Kosten.

Die Möglichkeit, den Vertrag auf den Arbeitnehmer umzuschreiben besteht nicht. Jedoch wäre bei Weitergabe an einen anderen Nutzer durch den Arbeitgeber dieser der Leasinggesellschaft nur bekanntzugeben. Die Ratenzahlungen würden wie gewohnt über den Arbeitgeber laufen. Der Leasingnehmer ist der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer. Mit dem Überlassungsvertrag überlässt der Arbeitgeber das Firmenfahrrad an den Mitarbeiter. Es werden die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers festgehalten.

Wie der Dienstwagen, ist auch das Dienstfahrrad / E-Bike eine attraktive Form der Gehaltsumwandlung bzw. der Mitarbeitermotivation. In Form einer Gehaltsumwandlung fördern Arbeitgeber clevere Zweiradmobilität für alle Mitarbeiter. Vom heute durchweg positiven Image des Fahrrads können Unternehmen in ihrer Außenwirkung profitieren. Umweltschutz, Verkehrsverbesserung und gesundheitliche Prävention sind entsprechende Argumente. Es ergibt sich für Unternehmen zudem ein direkter Kostenvorteil. Durch das Einsparen der Sozialabgaben entsteht über eine Laufzeit von drei Jahren ohne Kapitalaufwand eine Kostenreduktion von oftmals 500 Euro je Angestellten.

Im Falle der Gehaltspfändung hat der Arbeitgeber vom Nettogehalt bis zur Pfändungsfreigrenze die entsprechenden Beträge einzubehalten. Sofern bezüglich des Sachbezugs, der vom Arbeitgeber einbehalten wird, keine Vereinbarung getroffen wird, ist dieser nicht vorrangig, sondern ein Pfändungsgläubiger würde im Rang vorgehen. Um die Vorrangigkeit zu erreichen, müsste vereinbart werden, dass in der Höhe des Sachbezuges, der monatlich einzubehalten ist, der Arbeitgeber entsprechende Ansprüche vorrangig aus dem Nettogehalt verrechnen kann und sich insoweit etwaige Ansprüche des Arbeitnehmers abtreten lässt. Letztendlich obliegt es jedoch dem Arbeitgeber, diese Eventualitäten über den Überlassungsvertrag festzulegen.

Bei der Zurverfügungstellung der Fahrräder / E-Bikes kann eine Gehaltsumwandlung erfolgen, wobei dieser Gehaltsumwandlungsbetrag nicht mit dem anzusetzenden Sachbezug identisch sein muss. Der in der Gehaltsabrechnung anzusetzende Sachbezug ist sozialabgabenpflichtig und auch lohnsteuerpflichtig, wie wenn Gehalt in dieser Höhe gezahlt worden wäre. In der Gehaltsabrechnung muss daher der Sachbezug bei der Bruttoabrechnung aufgenommen und bei der Auszahlung dann ebenfalls als Nettobetrag in Abzug gebracht werden. Hierdurch werden die Sozialabgaben und die Lohnsteuerbeträge in Abzug gebracht.

Dies wird im Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgehalten.
Es ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer für etwaige durch Dritte verursachte Schäden haftet.

Im Premium-Plus-Versicherungspaket der eurorad ist der erforderliche „Sicherheitscheck“ nach dem ersten und zweiten Versicherungsjahr als Leistung inkludiert. Dieser Sicherheitscheck ist in Abstimmung mit der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und der eurorad in Anlehnung an die UVV-Prüfung (Unfall-Verhütungs-Vorschrift) nach DGUV 70 Fahrzeuge erstellt worden. Alle notwendigen Kontrollarbeiten werden hierbei berücksichtigt, um das Dienstrad in einen betriebs- und verkehrssicheren Zustand zu halten bzw. zu versetzen. Achtung: Eine Inspektion ist eine freiwillige Herstellerempfehlung und kein Bestandteil der Premium-Plus-Versicherung.

Der Fachhändler muss die ausgefüllte Checkliste im Dienstradtool hochladen.
Erst dann bekommen Sie auch keine Erinnerungen mehr. Alternativ können Sie uns auch die ausgefüllte Checkliste als PDF per E-Mail zukommen lassen.

Nein, das Unternehmen entscheidet einmalig welches Versicherungspaket gewählt wird. Dieses gilt für alle Neuverträge.

Einen Monat nach Vertragsbeginn können die Störfälle bei der Versicherung eingereicht werden.

Bitte wenden Sie sich zwecks der Diebstahlmeldung an die Versicherung assona unter kundenservice@assona.com oder direkt an den Fachhändler.
Bitte lassen Sie der assona oder dem Fachhändler folgende Informationen zukommen:
– kurze Erläuterung des Sachverhaltes
– polizeiliche Anzeige
– ggf. Nachweis eines Schlosses (wenn es nicht in Ihrem Leasingvertrag enthalten ist)
Die Leasingrate berechnet sich auf der Grundlage des Verkaufspreises, d.h. wenn der Leasingnutzer einen Rabatt erhält, senkt sich die monatliche Leasingrate.
Steuerrechtliche Themen (wie geldwerter Vorteil, Restwertbetrachtung am Ende der Laufzeit) beziehen sich immer auf den UVP.
Hier finden Sie die Versicherungsleistungen für Inspektion inkl. UVV-Sicherheitscheck, die der Fachhändler anhand des Versicherungspaketes bei der Versicherung einreichen kann:
  • Premium – UVV bis zu 30€
  • Premium Plus Antragsdatum bis 29.02.2024 – Inspektion inkl. UVV bis zu 60€
  • Premium Plus Antragsdatum ab 01.03.2024 – Inspektion inkl. UVV bis zu 90€

Übersicht der Versicherungspakete: https://www.eurorad.de/versicherung/
Diese Leistung steht dem Leasingnutzer 2 Mal in der Leasinglaufzeit, frühstens einmal nach 10 Monaten und einmal nach 22 Monaten, zu.
Die Verschleißteile können während der gesamten 36 Monate vom Leasing auf einer separaten Rechnung bei der Versicherung assona eingereicht werden.
Alle Versicherungsleistungen (wie auch die UVV) rechnet der Fachhändler mittels der Rahmennummer direkt mit der Versicherung assona ab. Es wird kein extra Code oder eine Versicherungsnummer benötigt.
Eine Kostenerstattung durch eurorad ist nicht möglich.

Wichtiger Hinweis:
Ab dem 07.04.2026 erfolgen Inspektionsabrechnungen durch den Fachhandel ausschließlich über das neue Gutschriftverfahren im Dienstrad-Tool. Der bisherige Abrechnungsweg über Assona steht für Inspektionen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung und kann daher nicht mehr akzeptiert werden.

Grundsätzlich können alle Versicherungsleistungen (wie auch die UVV) bei allen eurorad Kooperationspartnern unter https://www.eurorad.de/haendlersuche durchgeführt werden. Es besteht keine Händlerbindung an den ausliefernden Fachhändler.
Es ist ratsam vorher mit dem Fachhändler seiner Wahl zu klären, ob er auch Leistungen für diese Marke bzw. Fremdräder anbietet.

Bei der Gehaltsumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts in eine Sachleistung umgewandelt, z. B. ein Dienstrad. Die monatliche Leasingrate wird direkt vom Bruttogehalt einbehalten. Dadurch reduzieren sich Steuern und Sozialabgaben, was zu einer finanziellen Ersparnis gegenüber dem Direktkauf führt.
Beispielrechnung: /wp-content/uploads/2025/05/eurorad_Merkblatt_zur_Gehaltsumwandlung_200072d5ae.pdf
Je nach steuerlicher Situation des Arbeitgebers wird entweder die Gesamtleasingrate brutto oder netto vom Bruttolohn einbehalten. Die tatsächliche monatliche Nettobelastung hängt von individuellen, persönlichen Faktoren ab.
Aus Datenschutzgründen dürfen diese Daten von uns nicht erhoben oder verarbeitet werden, weshalb wir diesen Betrag nicht berechnen. Aus diesem Grund ist die tatsächliche monatliche Nettobelastung nicht im Auftrag aufgeführt und kann ausschließlich von dem Leasingnutzer selbst mithilfe des Leasingrechners ermittelt werden.
Bei korrekter Eingabe aller Angaben liefert der Rechner eine sehr genaue Darstellung der monatlichen finanziellen Auswirkung, also des Betrags, der sich letztlich im Nettolohn widerspiegelt.
Der Arbeitgeber entscheidet als Leasingnehmer über die folgenden Punkte:
-Teilnahmebedingungen
-Anzahl der Räder
-Höchstkaufpreis der Räder
-Versicherungspaket
-wer das Fahrrad nutzen darf
-vorzeitiges Leasingende (durch z.B. Austritt aus dem Unternehmen)
-mitleasen von einem Schloss
Der Leasingnutzer erhält 12 Wochen vor Ablauf des Leasings eine automatische Benachrichtigung über seinen demnächst auslaufenden Vertrag. Innerhalb dieser E-Mail kann er angeben, ob er das Rad übernehmen möchte.
Die „Ablösesumme“ wird direkt angezeigt und dem Leasingnutzer nach dem abgeschlossenen Leasing in Rechnung gestellt. Die Ablösesumme berechnet sich derzeit mit 16% des UVP. Aus steuerrechtlichen Gründen können wir keine Übernahme zusichern.
Steuerrechtliche Informationen finden Sie darüber hinaus hier.
Mit Annahme und Zahlung des Angebots erfolgt der Eigentumsübergang des Leasingobjekts. Alternativ kann das Objekt zurückgegeben werden. In diesem Fall besteht im Anschluss jederzeit die Möglichkeit, ein Folgeleasing abzuschließen.
Wird das Rad nicht übernommen, erhält der Leasingnutzer per E-Mail alle Informationen zur Rückgabe. Die Rückgabe kann je nach Fachhändler variieren.
Es kann kein Leasing beantragt werden, wenn
-der Mitarbeiter sich in der Probezeit befindet,
-der Mitarbeiter nicht unbefristet angestellt ist,
-der Mitarbeiter als Student oder Auszubildener angestellt ist,
-die Bonitätsprüfung des Unternehmens nicht bestanden wird,
-das Unternehmen als UG eingetragen ist.

Nein, die Übernahme der Leasingrückläufer nach Ablauf der 36 Monate ist für Fachhändler nicht verpflichtend. Sie entscheiden selbst, ob Sie grundsätzlich alle Leasingrückläufer übernehmen möchten oder keine. Eine Auswahl einzelner Räder ist dabei nicht vorgesehen.

Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung per E-Mail an anfrage@agl.de mit, damit wir die Rückläufer entsprechend einplanen können.

Sie möchten Dienstrad Leasing in Ihrer Fahrradfachhandlung anbieten? Kontaktieren Sie eurorad direkt per Mail fachhaendler@eurorad.de oder Telefon +49 221 845539-0. Nach Beratung und Planung erhalten Sie einen Kooperationsvertrag. Nach Rücksendung des ausgefüllten Vertrags werden Sie als Fachhandlung aktiviert, erhalten Zugang zum Leasingportal und werden auf der eurorad Website gelistet.

Der Leasingnutzer muss sich zur Klärung bitte an den Arbeitgeber wenden. Der Arbeitgeber kann folgende Möglichkeiten anfordern:
– ein vorzeitiges Ablöseangebot
– eine Mitnahme des Vertrags zu dem neuen Arbeitgeber
– eine Übernahme des Vertrages und Leasingobjektes durch Kollegen
oder
– eine vorzeitige Rückgabe (ausschließlich möglich bei PREMIUM Plus Verträgen)
Der Arbeitgeber, als Leasingnehmer, trifft final die Entscheidung.
Für Fachhändler:

Bitte nehmen Sie ein Fahrrad nur dann zurück, wenn der Nutzer ein Schreiben zur vorzeitigen Rücknahme vorlegt. Auf diesem Formular ist genau beschrieben, wie Sie bei der Rückgabe vorgehen.

Melden Sie die erfolgte Rückgabe anschließend bitte an leasing@eurorad.de 

Schäden an Dritten müssen über die private Haftpflichtversicherung abgewickelt werden.

Die PremiumPLUS Versicherung bietet umfassenden Schutz für das Dienstrad, von Anfang an. Verschleiß ist zu 100 % ab dem ersten Tag abgedeckt, zusätzlich werden Inspektionen inklusive UVV-Prüfung jeweils frühstens 10 und 22 Monaten nach Leasingbeginn mit bis zu 60€ (bzw. 90 € pro Jahr für Verträge ab dem 01.03.2024) bezuschusst.
Bei Diebstahl, Totalschaden kann bei Schadenübernahme eine Zeitwertentschädigung für einen neuen Vertrag angerechnet werden. Auch Elementarschäden sind im PremiumPLUS Paket inkludiert. Das Paket bietet Sicherheit bei Kündigung, längeren Auszeiten wie Elternzeit oder Sabbatical sowie bei krankheitsbedingtem Ausfall. Ergänzend schützt sie Arbeitgeber und ermöglicht eine vorzeitige Rücknahme im Todesfall.
Innerhalb der Elternzeit oder einem krankheitsbedingten Ausfall, kann das Fahrrad weiterhin genutzt werden.
Übersicht der Versicherungspakete: https://www.eurorad.de/versicherung/

Es sollte bedacht werden, dass Sie ein Fahrrad entsprechend Ihrer Umstände aussuchen. Wenn Sie das Fahrrad z.B. eine Treppe hoch- und runtertragen müssen, sollten Sie besonders auf Leichtigkeit des Rads achten.

Moderne Lithium-Ionen-Akkus haben keinen Memory-Effekt mehr. Zwischenladen ist sogar empfehlenswert, um die Reichweite zu erhöhen.

Akku am Ende der Saison entfernen, das E-Bike reinigen und mit Wachsspray behandeln, trocken lagern. Akku zu 50–70 % laden und frostfrei lagern. Im Januar nachladen. Reifen prüfen.

Ja, laut §8 Abs. 2 Satz 8 EStG darf das Fahrrad in vollem Umfang privat genutzt werden. Die Versteuerung erfolgt mit der „0,25%“-Regelung.

Geleast werden kann alles, was fest mit dem Fahrrad verbunden ist und somit zur Ausstattung zählt. Dadurch werden diese als Bestandteil der Anschaffungskosten betrachtet. Ausnahme: Das Schloss ist ebenfalls leasingfähig.

Die Leasinglaufzeit beträgt 36 Monate.

Unser Leasing Modell ist grundsätzlich Marken- und Fachhändlerunabhängig, unter https://www.eurorad.de/haendlersuche/ finden Sie alle unsere kooperierenden Fachhändler.
Leider können wir keine Auskünfte über die Verfügbarkeiten oder Lagerbestände spezieller Räder und oder Marken geben.
Ob das gewünschte Fahrrad verfügbar ist, muss daher bitte mit dem Fachhändler geklärt werden.
Nicht gelistete Händler können eine Kooperation anfragen.

Das leasen von einem Firmenwagen und Dienstfahrrädern ist gleichzeitig möglich.

Der Arbeitgeber gibt vor, wie der Überlassungsvertrag eingereicht werden muss.
Der Überlassungsvertrag muss entsprechend dieser Vorgabe eingereicht werden, damit der Arbeitgeber im Anschluss den Auftrag freigeben und das Fahrrad abgeholt werden kann.

Leasing beschreibt die Nutzungsüberlassung sowie die zeitliche Nutzung eines Investitionsguts gegen Entgelt. Enormes Sparpotential bietet sich für Angestellte durch die geänderte Besteuerung von Dienstfahrrädern. Dadurch kann die monatliche Leasingrate im Rahmen einer Gehaltsumwandlung bei uneingeschränkter Nutzung um bis zu 50 Prozent reduziert werden.