null
FAQ

Help Center

Wie können wir Ihnen helfen? Gerne beantworten wir all Ihre Fragen rund um das Thema Dienstrad Leasing. Bitte wählen Sie hierfür den Themenbereich Ihrer Frage aus, um zur gewünschten Antwort zu gelangen.

FAQs

Alle Antworten auf die häufigsten Fragen zum Dienstrad Leasing finden Sie hier.

Aus steuerrechtlicher Sicht empfehlen wir einen Arbeitgeberzuschuss von min. 3,33 Euro. Der Arbeitgeber übernimmt somit über den gesamten Leasingzeitraum die Kosten des jährlichen UVV-Sicherheitschecks in Höhe von 120 Euro, monatlich 3,33 Euro. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses kann je nach Arbeitgeber individuell hoch sein. Da die wirtschaftliche Zurechnung des Leasingobjektes stets beim Arbeitgeber liegen muss, ist dieser zu jeder Zeit für die Erfüllung der Vertragspflichten verantwortlich (z.B. auch bei Ausscheiden des Mitarbeiters). Für die Implementierung des Leasingkonzeptes sowie für die Bearbeitung der Leasinganträge entsteht ein zusätzlicher Aufwand in der Personalabteilung. Das Dienstradtool ermöglicht eine einfache, schnelle und digitale Vertragsabwicklung - somit wird der Personalaufwand möglichst gering gehalten.

Durch die Gehaltsumwandlung wird beim E-Bike-Leasing noch einmal kräftig gespart. Dank des Abzugs der Mehrwertsteuer und reduzierter Lohnnebenkosten wird die neue Form der Mobilität für Arbeitsweg und Freizeit jetzt noch attraktiver. Der Rundumschutz sorgt für allzeit sorgenfreies Fahren. Darüber hinaus werden bei einem Bike im Wert von 3.000 Euro die Gesamtkosten bei einer Leasing-Laufzeit von 36 Monaten um ca. 42  Prozent gesenkt. Dank der vielen Vorteile des Bike-Leasings bieten sich für Unternehmen und Mitarbeiter völlig neue Möglichkeiten im Bereich zeitgemäßer, gesunder und umweltschonender Mobilität.

Eurorad bietet mit einem Mindestpreis von 357 Euro und einem Höchstpreis von 20.000 Euro für ein Fahrrad den flexibelsten Preisrahmen. Mittlerweile garantieren zwar alle Leasing-Anbietende eine Schutzabsicherung für die Unternehmen, die einem Sonderkündigungsrecht mit einer verbundenen Fahrzeugrücknahme entspricht, jedoch sind hier die Karenzzeiten unterschiedlich. Bei eurorad gilt die Absicherung ab Tag 1, wohingegen sie bei anderen Angeboten erst nach sechs Monaten greift. Nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) ist es die arbeitgebende Instanz, die dafür Sorge tragen sollte, dass die Mitarbeitenden stets auf Fahrrädern unterwegs sind, die komplett Werkstatt geprüft und auf einem einwandfreien Technikstand sind. Wir von eurorad übernehmen im Gegensatz zu anderen Leasings-Angeboten ab dem 1. Tag auch für vermeintliche Kleinigkeiten die Kosten des Checks durch eine Fachwerkstatt. Dabei gibt es keine Preisdeckelung und es entstehen keine Selbstbeteiligungs-Kosten.

Leasing beschreibt die Nutzungsüberlassung sowie die zeitliche Nutzung eines Investitionsguts gegen Entgelt. Enormes Sparpotential bietet sich für Angestellte durch die geänderte Besteuerung von Dienstfahrrädern. Dadurch kann die monatliche Leasingrate im Rahmen einer Gehaltsumwandlung bei uneingeschränkter Nutzung um bis zu 50 Prozent reduziert werden.

Wir bieten das Leasing für Fahrräder und E-Bikes über eine Laufzeit von 36 Monaten an.

Arbeitnehmende können mehrere Fahrräder / E-Bikes leasen, wenn der Arbeitgeber dies zulässt. Ist die gleichzeitige private Nutzung der verschiedenen, auch privat genutzten Firmenwagen jedoch so gut wie ausgeschlossen, weil die Nutzung durch andere zur Privatsphäre des Arbeitnehmers gehörenden Personen (z.B. Ehefrau, Kinder) nicht in Betracht kommt, so ist für den Ansatz der reinen Privatfahrten mit der "0,25%" Regelung vom Bruttolistenpreis des überwiegend genutzten Fahrzeugs auszugehen. Hat die Ehefrau kein eigenes E-Bike, muss er den Sachbezug für das zweite E-Bike auch versteuern (2 x "0,25%" vom Bruttolistenpreis).

Die Leasinggesellschaft kündigt den Leasingvertrag nur bei Nichtbezahlen der Leasingrate.

Die Möglichkeit, den Vertrag auf den Arbeitnehmer umzuschreiben besteht nicht. Jedoch wäre bei Weitergabe an einen anderen Nutzer durch den Arbeitgeber dieser der Leasinggesellschaft nur bekanntzugeben. Die Ratenzahlungen würden wie gewohnt über den Arbeitgeber laufen.

Diese Sonderfälle sind individuell mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Der Arbeitgeber steht als Leasingnehmer im Vertragsverhältnis mit der Leasinggesellschaft. Grundsätzlich ist es auf Anfrage möglich, dass der Mitarbeiter das Rad mit zu seinem neuen Arbeitgeber nimmt, dafür wird der Vertrag auf den neuen Leasingnehmer umgeschrieben.

Aus steuerrechtlicher Sicht empfehlen wir einen Arbeitgeberzuschuss von min. 3,33 Euro. Der Arbeitgeber übernimmt somit über den gesamten Leasingzeitraum die Kosten des jährlichen UVV-Sicherheitschecks in Höhe von 120 Euro, monatlich 3,33 Euro. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses kann je nach Arbeitgeber individuell hoch sein. Da die wirtschaftliche Zurechnung des Leasingobjektes stets beim Arbeitgeber liegen muss, ist dieser zu jeder Zeit für die Erfüllung der Vertragspflichten verantwortlich (z.B. auch bei Ausscheiden des Mitarbeiters). Für die Implementierung des Leasingkonzeptes sowie für die Bearbeitung der Leasinganträge entsteht ein zusätzlicher Aufwand in der Personalabteilung. Das Dienstradtool ermöglicht eine einfache, schnelle und digitale Vertragsabwicklung - somit wird der Personalaufwand möglichst gering gehalten.

Wie der Dienstwagen, ist auch das Dienstfahrrad / E-Bike eine attraktive Form der Gehaltsumwandlung bzw. der Mitarbeitermotivation. In Form einer Gehaltsumwandlung fördern Arbeitgeber clevere Zweiradmobilität für alle Mitarbeiter. Vom heute durchweg positiven Image des Fahrrads können Unternehmen in ihrer Außenwirkung profitieren. Umweltschutz, Verkehrsverbesserung und gesundheitliche Prävention sind entsprechende Argumente. Es ergibt sich für Unternehmen zudem ein direkter Kostenvorteil. Durch das Einsparen der Sozialabgaben entsteht über eine Laufzeit von drei Jahren ohne Kapitalaufwand eine Kostenreduktion von oftmals 500 Euro je Angestellten.

Die Möglichkeit, den Vertrag auf den Arbeitnehmer umzuschreiben besteht nicht. Jedoch wäre bei Weitergabe an einen anderen Nutzer durch den Arbeitgeber dieser der Leasinggesellschaft nur bekanntzugeben. Die Ratenzahlungen würden wie gewohnt über den Arbeitgeber laufen. Der Leasingnehmer ist der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer. Mit dem Überlassungsvertrag überlässt der Arbeitgeber das Firmenfahrrad an den Mitarbeiter. Es werden die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers festgehalten.

Im Falle der Gehaltspfändung hat der Arbeitgeber vom Nettogehalt bis zur Pfändungsfreigrenze die entsprechenden Beträge einzubehalten. Sofern bezüglich des Sachbezugs, der vom Arbeitgeber einbehalten wird, keine Vereinbarung getroffen wird, ist dieser nicht vorrangig, sondern ein Pfändungsgläubiger würde im Rang vorgehen. Um die Vorrangigkeit zu erreichen, müsste vereinbart werden, dass in der Höhe des Sachbezuges, der monatlich einzubehalten ist, der Arbeitgeber entsprechende Ansprüche vorrangig aus dem Nettogehalt verrechnen kann und sich insoweit etwaige Ansprüche des Arbeitnehmers abtreten lässt. Letztendlich obliegt es jedoch dem Arbeitgeber, diese Eventualitäten über den Überlassungsvertrag festzulegen.

Bei der Zurverfügungstellung der Fahrräder / E-Bikes kann eine Gehaltsumwandlung erfolgen, wobei dieser Gehaltsumwandlungsbetrag nicht mit dem anzusetzenden Sachbezug identisch sein muss. Der in der Gehaltsabrechnung anzusetzende Sachbezug ist sozialabgabenpflichtig und auch lohnsteuerpflichtig, wie wenn Gehalt in dieser Höhe gezahlt worden wäre. In der Gehaltsabrechnung muss daher der Sachbezug bei der Bruttoabrechnung aufgenommen und bei der Auszahlung dann ebenfalls als Nettobetrag in Abzug gebracht werden. Hierdurch werden die Sozialabgaben und die Lohnsteuerbeträge in Abzug gebracht.

Der Leasingnehmer ist der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer. Mit dem Überlassungsvertrag überlässt der Arbeitgeber das Firmenfahrrad an den Mitarbeiter. Es werden die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers festgehalten.

Dies wird im Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgehalten. Es ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer für etwaige durch Dritte verursachte Schäden haftet.

1. Frontmotor (z.B. Suntour): kostengünstig, als Nachrüstsatz erhältlich, Laufräder sind leicht auszubauen, jede Art von Schaltung kann verwendet werden, sowohl Rücktritt- als auch Felgenbremse möglich, Beeinträchtigung des Lenkverhaltens, Rahmen und Komponenten oft nicht für die Krafteinwirkung ausgelegt 2. Heckmotor (z.B. Green Mover,  Suntour): i.d.R. stärkerer „Schub“ durch effizientere Kraftübertragung, als Nachrüstsatz erhältlich, keine Nachteile bzgl. Bodenfreiheit, Traktionsvorteile durch höheres Gewicht auf der Hinterradachse, leises Fahrverhalten, Rekuperation (Energierückgewinnung) möglich, kein erhöhter Verschleiß durch den Antrieb **Nachteile: z.Zt. nur mit Kettenschaltung kombinierbar, keine optimale, Gewichtsverteilung (hecklastig), aufwändiger Hinterradausbau** 3. Mittelmotor (z.B. Bosch, Brose, Shimano Steps): optimale Gewichtsverteilung, Getriebemotor (keine Gefahr durch Überhitzung), tiefer Schwerpunkt, hohe Systemintegrität, aufgeräumte Optik, Rahmen entsprechend konzipiert, hohe Stabilität, geringe Störanfälligkeit durch wenige und kurze Kabelwege, sehr „natürliches“ Fahrgefühl **Nachteile: höherer Preis, höherer Verschleiß des Kettenstrangs und Ritzel, überwiegend nur ein vorderes Kettenblatt möglich (Ausnahme: Brose), keine Rekuperation (Energierückgewinnung) möglich**

Das Dienstradtool ermöglicht eine einfache, schnelle und digitale Vertragsabwicklung - somit wird der Personalaufwand möglichst gering gehalten.

Ja, dass PremiumPLUS-Paket ist eine Erweiterung des Premium-Pakets.

Sie können das Dienstrad während der Elternzeit (max. 12 Monate) oder im krankheitsbedingten Ausfall (ab 43. Tag) weiterhin nutzen und müssen dafür keine Leasingraten zahlen.

Der Nutzer (bzw. der Leasingnehmer = der Arbeitgeber) hat durch die inkludierte Rundumschutzversicherung keine weitere Kostenbelastung durch Reparaturen, Verschleißkosten, Diebstahl, Vandalismus, Sturzschäden sowie unsachgemäße Handhabung zu tragen. Es bleibt bei der vereinbarten monatlichen Leasingbelastung – und damit bei einer sicheren und voraussehbaren Finanzplanung. Allein durch den Wegfall der Kosten für Verschleiß-Reparaturen ergibt sich über die Gesamtlaufzeit erfahrungsgemäß ein Vorteil von 450 bis 600 Euro!

Im Premium-Versicherungspaket der eurorad ist der erforderliche „Sicherheitscheck“ nach dem ersten und zweiten Versicherungsjahr als Leistung inkludiert. Dieser Sicherheitscheck ist in Abstimmung mit der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und der eurorad in Anlehnung an die UVV-Prüfung (Unfall-Verhütungs-Vorschrift) nach DGUV 70 Fahrzeuge erstellt worden. Alle notwendigen Kontrollarbeiten werden hierbei berücksichtigt, um das Dienstrad in einen betriebs- und verkehrssicheren Zustand zu halten bzw. zu versetzen. Achtung: Eine Inspektion ist eine freiwillige Herstellerempfehlung und kein Bestandteil der Premium-Versicherung.

Der Fachhändler muss die ausgefüllte Checkliste im Dienstradtool hochladen. Erst dann bekommen Sie auch keine Erinnerungen mehr. Alternativ können Sie uns auch die ausgefüllte Checkliste als PDF per E-Mail zukommen lassen.

Nein, das Unternehmen entscheidet einmalig welches Versicherungspaket gewählt wird. Dieses gilt für alle Neuverträge.

Einen Monat nach Vertragsbeginn können die Störfälle bei der Versicherung eingereicht werden.

Nein, bestehende Verträge verbleiben in dem gewählten Versicherungspaket.

Kontaktieren Sie uns jetzt.

Wir beantworten Ihre Fragen.

Log In

Presse

Help Center

Blog

Sofortauftrag

Kontakt

Datenschutz

Impressum