Ja, wenn der ehemalige Leasingnutzer sein Dienstrad am Ende der Laufzeit nicht übernehmen möchte, sind Sie als Fachhändler verpflichtet, das Dienstrad zurückzunehmen.
Help Center
Wie können wir Ihnen helfen? Gerne beantworten wir all Ihre Fragen rund um das Thema Dienstrad Leasing. Bitte wählen Sie hierfür den Themenbereich Ihrer Frage aus, um zur gewünschten Antwort zu gelangen.
Alle Antworten auf die häufigsten Fragen zum Dienstrad Leasing finden Sie hier.
Ja, wenn der ehemalige Leasingnutzer sein Dienstrad am Ende der Laufzeit nicht übernehmen möchte, sind Sie als Fachhändler verpflichtet, das Dienstrad zurückzunehmen.
Bei vorzeitigem Leasingende kann der Leasingnehmer ein Ablöseangebot bei der Leasinggesellschaft anfragen. Nimmt er das Angebot an, geht das Dienstrad in sein Eigentum über. Im Rahmen der PremiumPLUS Versicherung kümmert sich die Versicherung z.B. bei Ausscheiden des Mitarbeiters um die Rückabwicklung.
Beim Leasing eines Fahrrads oder E-Bikes erhalten Sie als Fachhandlung den gesamten Kaufpreis sofort ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt durch den Leasingpartner AGL und wird einfach und schnell über das Online Portal abgewickelt.
Dienstrad Leasing ist steuerlich absetzbar, führt zu mehr Nachfrage und höheren Fahrradverkäufen. Kunden sind durch Leasing bereit, mehr Geld auszugeben und binden sich durch die Leasing-Laufzeit langfristig an Ihr Geschäft. Eurorad wirbt für Ihr Fachgeschäft, übernimmt Zahlungen und Abrechnungen. Dienstrad Leasing ist für Kunden einfach und unkompliziert.
Sie möchten Dienstrad Leasing in Ihrer Fahrradfachhandlung anbieten? Kontaktieren Sie eurorad direkt per Mail (leasing@www.eurorad.de) oder Telefon (+49 221 17959 670). Nach Beratung und Planung erhalten Sie einen Kooperationsvertrag. Nach Rücksendung des ausgefüllten Vertrags werden Sie als Fachhandlung aktiviert, erhalten Zugang zum Leasingportal und werden auf der eurorad Website gelistet.
Versicherungsleistungen können bei allen eurorad-Fachhändlern durchgeführt werden. Für Garantieansprüche ist der ausliefernde Fachhändler zuständig.
Der Arbeitnehmer kann den Vertrag nicht selbst beenden. Der Arbeitgeber kann auf Anfrage ein Ablöseangebot anfordern. Bei Arbeitgeberwechsel ist eine Vertragsüberschreibung möglich.
Im Premium-Paket ist ein Sicherheitscheck nach dem ersten und zweiten Jahr enthalten. Eine Inspektion ist freiwillig und kein Bestandteil der Versicherung.
Nein, Schäden an Dritten müssen über die private Haftpflichtversicherung abgewickelt werden.
Schaden beim eurorad-Fachhändler melden, der prüft und meldet an die Versicherung. Die Reparatur wird schnellstmöglich durchgeführt und direkt mit der Versicherung abgerechnet.
Reparaturen, Verschleiß, Diebstahl, Vandalismus, Sturzschäden, unsachgemäße Handhabung. Keine weiteren Kosten außer der Leasingrate. Vorteil von 450–600 Euro durch Wegfall der Verschleißkosten.
Ja, im PREMIUM-Schutz ist ein Mobilitätsschutzpaket enthalten (24h-Service, Pannenhilfe, Abschleppen, Ersatzrad, Übernachtungskosten, Rücktransport, Verschrottung, Notfall-Bargeld).
Während Elternzeit (max. 12 Monate) oder krankheitsbedingtem Ausfall (ab 43. Tag) kann das Dienstrad weiter genutzt werden, ohne Leasingraten zahlen zu müssen.
Nein, das Unternehmen entscheidet, welches Paket für alle Neuverträge gilt.
Eine Inspektion ist nicht im Premium-Paket enthalten, aber im PremiumPLUS-Schutz nach 12 und 24 Monaten bis zu 60 € (bzw. 90 € ab 01.03.2024) inkludiert.
Bei längeren Wartezeiten sollte ein zeitnaher Termin gesucht werden. Eine verspätete Durchführung hat keinen Nachteil wie Verlust des Versicherungsschutzes.
Ja, das Dienstradtool erinnert automatisch 4 Wochen vor Ablauf des 1. und 2. Leasingjahres. Parallel wird auch der Fachhändler informiert.
Bei allen eurorad-Kooperationspartnern bundesweit, keine Bindung an den ausliefernden Händler.
Eine Inspektion ist freiwillig und nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes. Sie kann auf eigene Kosten durchgeführt werden.
Der Fachhändler rechnet direkt mit der Versicherung ab. Eine Kostenerstattung durch eurorad ist nicht möglich.
Die UVV-Prüfung ist eine Sichtprüfung. Eine Inspektion umfasst meist auch Einstellarbeiten und variiert je nach Händler.
Eine Sicherheitsprüfung nach dem 1. und 2. Leasingjahr, von der Versicherung übernommen. Sie erfolgt nach einem Prüfplan in Zusammenarbeit mit der DGUV.
Für Pedelecs bis 25 km/h besteht keine Pflicht. Für S-Pedelecs bis 45 km/h besteht Führerschein- und Versicherungspflicht (Klasse AM, Mindestalter 16 Jahre). Ein Helm wird dringend empfohlen.
Meist direkt am Rad oder entnommen separat. Optimale Ladetemperatur: 10–20 Grad. Nur das Original-Ladegerät verwenden.
Akku nicht immer vollständig laden, sondern zwischen 20 und 80 Prozent. Trocken und bei 10–20 Grad lagern. Ein Batteriemanagementsystem (BMS) hilft ebenfalls.
Durch Materialauswahl und Verzicht auf zusätzliche Teile wie Federgabel, Dämpfer, voluminöse Reifen etc.
Moderne Lithium-Ionen-Akkus halten ca. 700 bis 1.000 Ladezyklen. Das entspricht 56.000 bis 80.000 km Reichweite.
Topographie, Luftdruck, Gesamtgewicht, Unterstützungsgrad, Witterung, gewählter Gang. Durchschnittliche Reichweite: 80–100 km.
Entscheidend sind Spannung (Volt) und Amperestunden (Ah). Das Produkt ergibt die gespeicherte Energie in Wattstunden (z.B. 36V x 11Ah = 396 Wh).
Je nach Stromtarif und Akkugröße ca. 8–10 Cent pro Ladung, etwa 10 Cent pro 100 Kilometer.
Die Technik ist kälteresistent, aber tiefe Temperaturen schränken die Akku-Leistung stark ein. Die ideale Lade- und Lagertemperatur liegt bei 10–20 Grad.
Nein, moderne Lithium-Ionen-Akkus haben keinen Memory-Effekt mehr. Zwischenladen ist sogar empfehlenswert, um die Reichweite zu erhöhen.
Wie ein normales Fahrrad, aber wegen des Gewichts ist ein Heckträger besser als ein Dachträger. Akku entnehmen und im Kofferraum transportieren. Transport im Flugzeug ist gegen Aufpreis meist möglich, vorher bei der Airline nachfragen.
Pedelecs unterstützen nur beim Treten, der Motor schaltet sich bei 25 km/h ab. E-Bikes können auch ohne Treten fahren und gelten als Elektromofas.
Akku am Ende der Saison entfernen, das E-Bike reinigen und mit Wachsspray behandeln, trocken lagern. Akku zu 50–70 % laden und frostfrei lagern. Im Januar nachladen. Reifen prüfen.
E-Bikes gelten rechtlich als Fahrräder und müssen Radwege nutzen, wenn vorhanden und benutzungspflichtig. S-Pedelecs und schnelle E-Bikes dürfen nur auf der Fahrbahn oder speziell gekennzeichneten Wegen fahren.
Frontmotor: kostengünstig, einfache Nachrüstung, Beeinträchtigung des Lenkverhaltens. Heckmotor: effizientere Kraftübertragung, Rekuperation möglich, aber hecklastig. Mittelmotor: optimale Gewichtsverteilung, natürliches Fahrgefühl, höherer Preis, kein Rekuperation.
Ja, die 30 Cent pro Kilometer dürfen weiterhin in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Dies regelt der Überlassungsvertrag. Der Arbeitnehmer haftet für Schäden, die Dritte verursachen.
Nein, eine Umschreibung auf den Arbeitnehmer ist nicht möglich. Bei Weitergabe an einen anderen Nutzer durch den Arbeitgeber muss dies der Leasinggesellschaft mitgeteilt werden.
Fehlendes Versicherungskennzeichen: 40 € Bußgeld. Profiltiefe unter 1 mm: bis 50 € und drei Punkte. Fahren unter Alkoholeinfluss: ab 0,3 Promille (mit Ausfallerscheinungen) bzw. ab 1,6 Promille drohen strafrechtliche Konsequenzen wie Führerscheinentzug.
Mit normalen Pedelecs ist der Kindertransport erlaubt. Mit S-Pedelecs bis 45 km/h und klassischen E-Bikes ohne Tretunterstützung ist es nicht erlaubt.
Ja, laut §8 Abs. 2 Satz 8 EStG darf das Fahrrad in vollem Umfang privat genutzt werden. Die Versteuerung erfolgt mit der „0,25%“-Regelung.
Für den Arbeitsweg ist eine StVZO-konforme Ausstattung obligatorisch, da meist öffentliche Straßen genutzt werden.
Exklusivmarken wie Pegasus, BULLS, Hercules, Kettler, ZEMO sowie alle weiteren marktüblichen Marken bis zu 20.000 Euro brutto. Die „0,25%“-Regelung gilt für Fahrräder und E-Bikes.
Die Berechnung hängt vom individuellen Einkommen, der Steuerklasse und Freibeträgen ab. Bei Fragen sollte ein Steuerberater konsultiert werden.
Alles, was fest mit dem Fahrrad verbunden ist, zählt zur Ausstattung und wird als Bestandteil der Anschaffungskosten betrachtet. Ausnahme: Das Schloss ist ebenfalls leasingfähig.
Dies ist individuell mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Grundsätzlich kann das Rad zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden, der Vertrag wird dann umgeschrieben.
Nur bei Nichtbezahlen der Leasingrate.
Die Kosten können vom Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder gemeinsam getragen werden. Wird das Dienstrad vom Arbeitgeber bezahlt, ist die Ersparnis am größten. Bei Gehaltsumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts für die Leasingrate verwendet.
Ja, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Bei mehreren privat genutzten Rädern muss ggf. für jedes die „0,25%“-Regelung angewendet und versteuert werden.
Es können Exklusivmarken wie Pegasus, BULLS, Hercules, Kettler, ZEMO sowie weitere marktübliche Marken geleast werden. Dies gilt für alle Fahrrad- und E-Bike-Arten bis zu einem Händlerverkaufspreis von maximal 20.000 Euro brutto (der Höchstwert kann vom Arbeitgeber limitiert werden). Die „0,25%“-Regelung gilt für Fahrräder und E-Bikes.
Die Leasinglaufzeit beträgt 36 Monate.
Das Dienstrad muss nach der Leasinglaufzeit beim zuständigen Fachhändler zurückgegeben werden.
E-Bikes und Fahrräder können bundesweit bei Fachhändlern geleast werden, die auf der Website von eurorad gelistet sind. Nicht gelistete Händler können eine Kooperation anfragen.
Beim E-Bike-Leasing wird durch Gehaltsumwandlung gespart: Abzug der Mehrwertsteuer und reduzierte Lohnnebenkosten machen das Leasing attraktiver. Bei einem Bike im Wert von 3.000 Euro werden die Gesamtkosten bei 36 Monaten Laufzeit um ca. 42 Prozent gesenkt.
Ja, ein Firmenwagen und ein Dienstfahrrad sind gleichzeitig möglich.
Die Kosten betragen für ein Fahrrad (1.000 Euro) etwa 0,80 € pro Tag und für ein E-Bike (4.000 Euro) etwa 3,62 € pro Tag. Im Vergleich kostet ein Auto deutlich mehr, z.B. 12,06 € pro Tag (Peugeot 107) oder 33,60 € (Mercedes E 200).
Nein, bestehende Verträge verbleiben in dem gewählten Versicherungspaket.
Einen Monat nach Vertragsbeginn können die Störfälle bei der Versicherung eingereicht werden.
Nein, das Unternehmen entscheidet einmalig welches Versicherungspaket gewählt wird. Dieses gilt für alle Neuverträge.
Der Fachhändler muss die ausgefüllte Checkliste im Dienstradtool hochladen. Erst dann bekommen Sie auch keine Erinnerungen mehr. Alternativ können Sie uns auch die ausgefüllte Checkliste als PDF per E-Mail zukommen lassen.
Im Premium-Versicherungspaket der eurorad ist der erforderliche „Sicherheitscheck“ nach dem ersten und zweiten Versicherungsjahr als Leistung inkludiert. Dieser Sicherheitscheck ist in Abstimmung mit der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und der eurorad in Anlehnung an die UVV-Prüfung (Unfall-Verhütungs-Vorschrift) nach DGUV 70 Fahrzeuge erstellt worden. Alle notwendigen Kontrollarbeiten werden hierbei berücksichtigt, um das Dienstrad in einen betriebs- und verkehrssicheren Zustand zu halten bzw. zu versetzen. Achtung: Eine Inspektion ist eine freiwillige Herstellerempfehlung und kein Bestandteil der Premium-Versicherung.
Der Nutzer (bzw. der Leasingnehmer = der Arbeitgeber) hat durch die inkludierte Rundumschutzversicherung keine weitere Kostenbelastung durch Reparaturen, Verschleißkosten, Diebstahl, Vandalismus, Sturzschäden sowie unsachgemäße Handhabung zu tragen. Es bleibt bei der vereinbarten monatlichen Leasingbelastung – und damit bei einer sicheren und voraussehbaren Finanzplanung. Allein durch den Wegfall der Kosten für Verschleiß-Reparaturen ergibt sich über die Gesamtlaufzeit erfahrungsgemäß ein Vorteil von 450 bis 600 Euro!
Sie können das Dienstrad während der Elternzeit (max. 12 Monate) oder im krankheitsbedingten Ausfall (ab 43. Tag) weiterhin nutzen und müssen dafür keine Leasingraten zahlen.
Ja, dass PremiumPLUS-Paket ist eine Erweiterung des Premium-Pakets.
Das Dienstradtool ermöglicht eine einfache, schnelle und digitale Vertragsabwicklung – somit wird der Personalaufwand möglichst gering gehalten.
Dies wird im Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgehalten. Es ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer für etwaige durch Dritte verursachte Schäden haftet.
Der Leasingnehmer ist der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer. Mit dem Überlassungsvertrag überlässt der Arbeitgeber das Firmenfahrrad an den Mitarbeiter. Es werden die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers festgehalten.
Bei der Zurverfügungstellung der Fahrräder / E-Bikes kann eine Gehaltsumwandlung erfolgen, wobei dieser Gehaltsumwandlungsbetrag nicht mit dem anzusetzenden Sachbezug identisch sein muss. Der in der Gehaltsabrechnung anzusetzende Sachbezug ist sozialabgabenpflichtig und auch lohnsteuerpflichtig, wie wenn Gehalt in dieser Höhe gezahlt worden wäre. In der Gehaltsabrechnung muss daher der Sachbezug bei der Bruttoabrechnung aufgenommen und bei der Auszahlung dann ebenfalls als Nettobetrag in Abzug gebracht werden. Hierdurch werden die Sozialabgaben und die Lohnsteuerbeträge in Abzug gebracht.
Im Falle der Gehaltspfändung hat der Arbeitgeber vom Nettogehalt bis zur Pfändungsfreigrenze die entsprechenden Beträge einzubehalten. Sofern bezüglich des Sachbezugs, der vom Arbeitgeber einbehalten wird, keine Vereinbarung getroffen wird, ist dieser nicht vorrangig, sondern ein Pfändungsgläubiger würde im Rang vorgehen. Um die Vorrangigkeit zu erreichen, müsste vereinbart werden, dass in der Höhe des Sachbezuges, der monatlich einzubehalten ist, der Arbeitgeber entsprechende Ansprüche vorrangig aus dem Nettogehalt verrechnen kann und sich insoweit etwaige Ansprüche des Arbeitnehmers abtreten lässt. Letztendlich obliegt es jedoch dem Arbeitgeber, diese Eventualitäten über den Überlassungsvertrag festzulegen.
Wie der Dienstwagen, ist auch das Dienstfahrrad / E-Bike eine attraktive Form der Gehaltsumwandlung bzw. der Mitarbeitermotivation. In Form einer Gehaltsumwandlung fördern Arbeitgeber clevere Zweiradmobilität für alle Mitarbeiter. Vom heute durchweg positiven Image des Fahrrads können Unternehmen in ihrer Außenwirkung profitieren. Umweltschutz, Verkehrsverbesserung und gesundheitliche Prävention sind entsprechende Argumente. Es ergibt sich für Unternehmen zudem ein direkter Kostenvorteil. Durch das Einsparen der Sozialabgaben entsteht über eine Laufzeit von drei Jahren ohne Kapitalaufwand eine Kostenreduktion von oftmals 500 Euro je Angestellten.
Aus steuerrechtlicher Sicht empfehlen wir einen Arbeitgeberzuschuss von min. 5,00 Euro. Der Arbeitgeber übernimmt somit über den gesamten Leasingzeitraum die Kosten des jährlichen UVV-Sicherheitschecks in Höhe von 180 Euro, monatlich 5,00 Euro. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses kann je nach Arbeitgeber individuell hoch sein. Da die wirtschaftliche Zurechnung des Leasingobjektes stets beim Arbeitgeber liegen muss, ist dieser zu jeder Zeit für die Erfüllung der Vertragspflichten verantwortlich (z.B. auch bei Ausscheiden des Mitarbeiters). Für die Implementierung des Leasingkonzeptes sowie für die Bearbeitung der Leasinganträge entsteht ein zusätzlicher Aufwand in der Personalabteilung. Das Dienstradtool ermöglicht eine einfache, schnelle und digitale Vertragsabwicklung – somit wird der Personalaufwand möglichst gering gehalten.
Diese Sonderfälle sind individuell mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Der Arbeitgeber steht als Leasingnehmer im Vertragsverhältnis mit der Leasinggesellschaft. Grundsätzlich ist es auf Anfrage möglich, dass der Mitarbeiter das Rad mit zu seinem neuen Arbeitgeber nimmt, dafür wird der Vertrag auf den neuen Leasingnehmer umgeschrieben.
Die Möglichkeit, den Vertrag auf den Arbeitnehmer umzuschreiben besteht nicht. Jedoch wäre bei Weitergabe an einen anderen Nutzer durch den Arbeitgeber dieser der Leasinggesellschaft nur bekanntzugeben. Die Ratenzahlungen würden wie gewohnt über den Arbeitgeber laufen. Der Leasingnehmer ist der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer. Mit dem Überlassungsvertrag überlässt der Arbeitgeber das Firmenfahrrad an den Mitarbeiter. Es werden die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers festgehalten.
Die Leasinggesellschaft kündigt den Leasingvertrag nur bei Nichtbezahlen der Leasingrate.
Arbeitnehmende können mehrere Fahrräder / E-Bikes leasen, wenn der Arbeitgeber dies zulässt. Ist die gleichzeitige private Nutzung der verschiedenen, auch privat genutzten Firmenwagen jedoch so gut wie ausgeschlossen, weil die Nutzung durch andere zur Privatsphäre des Arbeitnehmers gehörenden Personen (z.B. Ehefrau, Kinder) nicht in Betracht kommt, so ist für den Ansatz der reinen Privatfahrten mit der „0,25%“ Regelung vom Bruttolistenpreis des überwiegend genutzten Fahrzeugs auszugehen. Hat die Ehefrau kein eigenes E-Bike, muss er den Sachbezug für das zweite E-Bike auch versteuern (2 x „0,25%“ vom Bruttolistenpreis).
Wir bieten das Leasing für Fahrräder und E-Bikes über eine Laufzeit von 36 Monaten an.
Leasing beschreibt die Nutzungsüberlassung sowie die zeitliche Nutzung eines Investitionsguts gegen Entgelt. Enormes Sparpotential bietet sich für Angestellte durch die geänderte Besteuerung von Dienstfahrrädern. Dadurch kann die monatliche Leasingrate im Rahmen einer Gehaltsumwandlung bei uneingeschränkter Nutzung um bis zu 50 Prozent reduziert werden.
Eurorad bietet mit einem Mindestpreis von 357 Euro und einem Höchstpreis von 20.000 Euro für ein Fahrrad den flexibelsten Preisrahmen. Mittlerweile garantieren zwar alle Leasing-Anbietende eine Schutzabsicherung für die Unternehmen, die einem Sonderkündigungsrecht mit einer verbundenen Fahrzeugrücknahme entspricht, jedoch sind hier die Karenzzeiten unterschiedlich. Bei eurorad gilt die Absicherung ab Tag 1, wohingegen sie bei anderen Angeboten erst nach sechs Monaten greift. Nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) ist es die arbeitgebende Instanz, die dafür Sorge tragen sollte, dass die Mitarbeitenden stets auf Fahrrädern unterwegs sind, die komplett Werkstatt geprüft und auf einem einwandfreien Technikstand sind. Wir von eurorad übernehmen im Gegensatz zu anderen Leasings-Angeboten ab dem 1. Tag auch für vermeintliche Kleinigkeiten die Kosten des Checks durch eine Fachwerkstatt. Dabei gibt es keine Preisdeckelung und es entstehen keine Selbstbeteiligungs-Kosten.
Durch die Gehaltsumwandlung wird beim E-Bike-Leasing noch einmal kräftig gespart. Dank des Abzugs der Mehrwertsteuer und reduzierter Lohnnebenkosten wird die neue Form der Mobilität für Arbeitsweg und Freizeit jetzt noch attraktiver. Der Rundumschutz sorgt für allzeit sorgenfreies Fahren. Darüber hinaus werden bei einem Bike im Wert von 3.000 Euro die Gesamtkosten bei einer Leasing-Laufzeit von 36 Monaten um ca. 42 Prozent gesenkt. Dank der vielen Vorteile des Bike-Leasings bieten sich für Unternehmen und Mitarbeiter völlig neue Möglichkeiten im Bereich zeitgemäßer, gesunder und umweltschonender Mobilität.
Aus steuerrechtlicher Sicht empfehlen wir einen Arbeitgeberzuschuss von min. 5,00 Euro. Der Arbeitgeber übernimmt somit über den gesamten Leasingzeitraum die Kosten des jährlichen UVV-Sicherheitschecks in Höhe von 120 Euro, monatlich 5,00 Euro. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses kann je nach Arbeitgeber individuell hoch sein. Da die wirtschaftliche Zurechnung des Leasingobjektes stets beim Arbeitgeber liegen muss, ist dieser zu jeder Zeit für die Erfüllung der Vertragspflichten verantwortlich (z.B. auch bei Ausscheiden des Mitarbeiters). Für die Implementierung des Leasingkonzeptes sowie für die Bearbeitung der Leasinganträge entsteht ein zusätzlicher Aufwand in der Personalabteilung. Das Dienstradtool ermöglicht eine einfache, schnelle und digitale Vertragsabwicklung – somit wird der Personalaufwand möglichst gering gehalten.