Unser Portal macht Fahrrad Leasing schnell und unkompliziert – von der Auswahl bis zur Abholung.
Umfassender Versicherungsschutz inklusive Rücknahmeoption bei vorzeitiger Kündigung – für sorgenfreies Leasing.
Regelmäßige Inspektionen und 100% Verschleißschutz sorgen für maximale Sicherheit und Komfort.
Ersparnisse durch Steuervergünstigungen und flexible Laufzeiten für Unternehmen und Arbeitnehmer.
Birgit Oßendorf-Will – Director HR Ströer Gruppe
Mit unserem Online-Antrag ist ihr Unternehmen in wenigen Minuten dabei. Oder Sie rufen uns einfach an und wir übernehmen das für Sie.
Lernen Sie die Vorteile des Fahrrad-Leasings kennen und finden Sie Ihr Wunschrad.
Einfach online Vertrag abschließen und Ihr Fahrrad in wenigen Tagen nutzen.
Ob für den Arbeitsweg oder private Fahrten – genießen Sie Ihre neue Mobilität mit maximaler Flexibilität.
Mit unserem Online-Portal ist Fahrrad-Leasing in wenigen Schritten erledigt.
Keine Grundgebühr, keine Mindestabnahme – einfach leasen und sparen.
Kompletter Versicherungsschutz, Rückgabemöglichkeit und günstige Konditionen – ideal für Unternehmen und Arbeitnehmer.
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Durch die Gehaltsumwandlung wird beim E-Bike-Leasing noch einmal kräftig gespart. Dank des Abzugs der Mehrwertsteuer und reduzierter Lohnnebenkosten wird die neue Form der Mobilität für Arbeitsweg und Freizeit jetzt noch attraktiver. Der Rundumschutz sorgt für allzeit sorgenfreies Fahren. Darüber hinaus werden bei einem Bike im Wert von 3.000 Euro die Gesamtkosten bei einer Leasing-Laufzeit von 36 Monaten um ca. 42 Prozent gesenkt. Dank der vielen Vorteile des Bike-Leasings bieten sich für Unternehmen und Mitarbeiter völlig neue Möglichkeiten im Bereich zeitgemäßer, gesunder und umweltschonender Mobilität.
Bei der Zurverfügungstellung der Fahrräder / E-Bikes kann eine Gehaltsumwandlung erfolgen, wobei dieser Gehaltsumwandlungsbetrag nicht mit dem anzusetzenden Sachbezug identisch sein muss. Der in der Gehaltsabrechnung anzusetzende Sachbezug ist sozialabgabenpflichtig und auch lohnsteuerpflichtig, wie wenn Gehalt in dieser Höhe gezahlt worden wäre. In der Gehaltsabrechnung muss daher der Sachbezug bei der Bruttoabrechnung aufgenommen und bei der Auszahlung dann ebenfalls als Nettobetrag in Abzug gebracht werden. Hierdurch werden die Sozialabgaben und die Lohnsteuerbeträge in Abzug gebracht.
Diese Sonderfälle sind individuell mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Der Arbeitgeber steht als Leasingnehmer im Vertragsverhältnis mit der Leasinggesellschaft. Grundsätzlich ist es auf Anfrage möglich, dass der Mitarbeiter das Rad mit zu seinem neuen Arbeitgeber nimmt, dafür wird der Vertrag auf den neuen Leasingnehmer umgeschrieben.
Aus steuerrechtlicher Sicht empfehlen wir einen Arbeitgeberzuschuss von min. 3,33 Euro. Der Arbeitgeber übernimmt somit über den gesamten Leasingzeitraum die Kosten des jährlichen UVV-Sicherheitschecks in Höhe von 120 Euro, monatlich 3,33 Euro. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses kann je nach Arbeitgeber individuell hoch sein. Da die wirtschaftliche Zurechnung des Leasingobjektes stets beim Arbeitgeber liegen muss, ist dieser zu jeder Zeit für die Erfüllung der Vertragspflichten verantwortlich (z.B. auch bei Ausscheiden des Mitarbeiters). Für die Implementierung des Leasingkonzeptes sowie für die Bearbeitung der Leasinganträge entsteht ein zusätzlicher Aufwand in der Personalabteilung. Das Dienstradtool ermöglicht eine einfache, schnelle und digitale Vertragsabwicklung – somit wird der Personalaufwand möglichst gering gehalten.