Fragen rund ums Thema Fahrrad/E-Bike-Leasing über den Online-Shop auf einem Blick
Bikeleasing ist für Arbeitnehmer:innen, Selbstständige, Freiberufler:innen und teilweise auch für Beamte möglich – abhängig vom Anbieter und Arbeitgeber.
Durch die Gehaltsumwandlung sparen Sie bis zu 40 % gegenüber einem Direktkauf – abhängig von Ihrem Bruttogehalt und Ihrer Steuerklasse.
Die private Nutzung eines Dienstrads gilt – wie bei einem Dienstwagen – als geldwerter Vorteil und muss versteuert werden. Während bei Autos pauschal 1 % des Bruttolistenpreises angesetzt wird, profitieren Dienstrad-Nutzer:innen von einer deutlich günstigeren Regelung: Seit 2020 liegt die Pauschale für Fahrräder und E-Bikes nur noch bei 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat. Dadurch ist das Dienstrad-Leasing besonders attraktiv und steuerlich deutlich günstiger als ein Dienstwagen.
Sie wählen Ihr Wunschrad in unserem Shop.
Ihr Arbeitgeber schließt einen Leasingvertrag mit der eurorad.
Nach Genehmigung liefern wir das Rad direkt zu Ihnen oder an eine Wunschadresse.
Die monatliche Leasingrate wird vom Bruttogehalt abgezogen – so sparen Sie Steuern (Gehaltsumwandlung).
Grundsätzlich können alle Fahrräder und E-Bikes aus unserem Shop geleast werden, sofern der Leasinganbieter das Modell freigibt – bis zu einem Warenwert von 11.990 Euro
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Alle Leasingverträge beinhalten in der Regel eine Versicherung. Die genauen Leistungen (z. B. Diebstahlschutz, Reparaturen) hängen vom jeweiligen gewählten Paket ab: Versicherungs-Pakete
Ja, bei einer Online-Bestellung können Versandkosten anfallen. Diese werden zum Kaufpreis hinzugerechnet und fließen in die monatliche Leasingrate ein. Wichtig: Die Versandkosten zählen nicht zum unverbindlichen Verkaufspreis (UVP) des Fahrrads und beeinflussen somit nicht die Ablösesumme am Ende der Leasinglaufzeit. Diese bleibt in der Regel bei 18 % des UVP, wenn Sie das Rad übernehmen möchten.
Während der Probezeit, bei einem befristetet Arbeitsverhältnis, als Student oder Auszubildener.
Außerdem nach einer nicht bestandenen Bonitätsprüfung. Ausgeschlossen sind UGs als Sonderform der GmbH.